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Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Im Februar 2016 verlieh die Rechtsanwaltskammer Stuttgart Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer die Berechtigung zur Führung des Titels Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht.

Dazu sind besondere Kenntnisse erforderlich in:

  1. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse
  2. internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht, namentlich europäisches Zivilprozessrecht
  3. international vereinheitlichtes Handelsrecht, insbesondere Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG)
  4. international vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht
  5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht
  6. Grundzüge der Regelung zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr
  7. Grundzüge im internationalen Steuerrecht
  8. Grundzüge der Rechtsvergleichung
Für den Nachweis der theoretischen Kenntnisse muss ein Lehrgang besucht werden. Das hat Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer bereits bei der allerersten Gelegenheit mit Erfolg getan: 15 Tage mit jeweils 8 Zeitstunden Unterricht und 3 fünfstündige Klausuren.

Außerdem muss man innerhalb von 3 Jahren 50 Fälle aus mindestens 3 dieser Bereiche selbstständig bearbeitet haben, davon 5 in förmlichen Verfahren (also bei Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden). Das war bei Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer vor allem in den ersten drei Gebieten der Fall sein. Die Beratung ausländischer Mandanten, die eine Gesellschaft in Deutschland gründen wollen, fällt häufig nicht in den 4. Bereich. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer wird im 7. Bereich bei Hotz & Partner mit Steuerberaterin Valerie Seemann zusammenarbeiten, die einen M.A. in International Taxation hat.